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The European Law Firm for
Regulatory, Competition and Trade.
Wettbewerbs- und Kartellrecht

Wettbewerbs- und Kartellrecht

Das Wettbewerbs- und Kartellrecht spielt eine wichtige Rolle bei M&A Transaktionen sowie im Rahmen der Ausgestaltung Ihres Vertriebs und Ihrer Preis- und Konditionensysteme. Angesichts der Ermittlungstätigkeiten und Bußgeldverfahren der internationalen Kartellbehörden ist kartellrechtskonformes Verhalten von zentraler Bedeutung im Wirtschaftsleben.

Fusionskontrolle

Wir beraten Sie umfassend zu den kartellrechtlichen Implikationen von M&A-Transaktionen und Joint Ventures. Wir betreuen Ihre Fusionskontrollverfahren vor dem Bundeskartellamt und der Europäischen Kommission und koordinieren Genehmigungsverfahren durch internationale Kartellbehörden weltweit. Dank unserer engen Zusammenarbeit und globalen Vernetzung mit spezialisierten Partnerkanzleien stellen wir eine effiziente und rechtssichere Umsetzung sicher.

Vertriebskartellrecht

Digitale Vertriebswege, Plattformökonomie und E-Commerce haben die Spielregeln im Vertrieb grundlegend verändert. Preisbindungen, Plattformverbote, territoriale Beschränkungen und exklusive Vertriebsklauseln stehen im Fokus des Bundeskartellamts und anderer Wettbewerbsbehörden. Für Unternehmen bedeutet das: Kartellrechtliche Compliance ist unverzichtbar.

Wir begleiten Sie bei der Gestaltung rechtssicherer Vertriebsverträge, entwickeln digitale und plattformbasierte Vertriebsmodelle und sorgen für klare Strukturen bei Preisgestaltung, Selektivvertrieb und Kanal-Vorgaben. Wir schaffen Lösungen, die praktikabel, digital und zukunftsfähig sind.

Verhaltenskontrolle und Missbrauchsverfahren

Wir beraten Sie bei der Entwicklung kartellrechtskonformer Marktstrategien für marktstarke Unternehmen sowie bei der Ausgestaltung kartellrechtskonformer Preis- und Rabattsysteme. Zudem vertreten wir Sie in Missbrauchsverfahren vor Kartellbehörden oder bei Beschwerden gegen missbräuchliches Verhalten Dritter und kümmern uns um alle prozessualen und materiellen Fragen, die sich im Rahmen solcher Untersuchungen stellen.

Kartelle

Wir beraten Sie umfassend beim strategischen Umgang mit Kartellrechtsverstößen – von der Verteidigung gegenüber Kartellbehörden über Kronzeugenanträge im Rahmen der Bonus-Mitteilung des Bundeskartellamts und des Leniency Programms der Europäischen Kommission bis hin zu internen Ermittlungsmaßnahmen. Zudem vertreten wir Sie gegenüber den ermittelnden Behörden und vor Gericht.

Internationale Kartellabsprachen werden häufig parallel von mehreren Kartellbehörden verfolgt. Für betroffene Unternehmen ist eine koordiniert abgestimmte Strategie über Tochtergesellschaften in verschiedenen Ländern und gegenüber den einzelnen Behörden entscheidend, um Risiken zu minimieren und Verfahren effizient zu steuern. Durch die enge Zusammenarbeit mit unseren Partnerkanzleien in Europa und weltweit stellen wir ein global abgestimmtes und in sich konsistentes Vorgehen sicher.

Kartellrechtliche Compliance

Wir entwickeln gemeinsam mit Ihnen maßgeschneiderte Compliance-Systeme und führen Trainings für Mitarbeitende durch, um Kartellrechtsverstöße bestenfalls von vornherein zu vermeiden oder jedenfalls frühzeitig zu erkennen und im Ernstfall richtig zu reagieren. Inhaltlich reicht dies vom richtigen Umgang mit Wettbewerbern über das korrekte Verhalten bei Durchsuchungen durch Wettbewerbsbehörden bis hin zu Regeln für Verbandsarbeit, Branchentreffen und Benchmarking-Projekte sowie den korrekten Umgang mit Lieferanten und Abnehmern.

Darüber hinaus beraten wir Sie in komplexen Schnittstellen-Konstellationen, in denen Kartellverstöße vergaberechtliche Implikationen haben oder Korruptionsvorwürfe im Raum stehen. Unser Ziel: klare Prozesse, rechtssichere Strukturen und eine starke Compliance-Kultur in Ihrem Unternehmen.

Markt- und Sektoruntersuchungen

Das Bundeskartellamt, die Europäische Kommission und andere Wettbewerbsbehörden führen regelmäßig Sektoruntersuchungen durch, wenn es Anhaltspunkte gibt, dass der Wettbewerb in einem bestimmten Markt eingeschränkt sein könnte. Die Europäische Kommission hat etwa die Bereiche E-Commerce und Internet der Dinge analysiert, das Bundeskartellamt Raffinerien und Kraftstoffhandel, Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge sowie Scoring im Online-Shopping.

Solche Verfahren können für Unternehmen in den betroffenen Märkten mit erheblichem Zeit- und Kostenaufwand verbunden sein, weil sie zur Mitwirkung verpflichtet sind. Wir begleiten Sie in diesen Verfahren, beraten Sie zu Ihren rechtlichen Pflichten und entwickeln gemeinsam strategischen Vorgehensweisen.

Kartellrechtliche Schadensersatzklagen

Schadensersatzklagen im Kartellrecht stellen Unternehmen vor komplexe rechtliche und wirtschaftliche Herausforderungen. Wir entwickeln für Sie eine klare Strategie zur Durchsetzung oder Abwehr solcher Ansprüche.

Unsere Expertise umfasst Stand-alone-Klagen ebenso wie Follow-on-Verfahren nach behördlichen Entscheidungen. Wir vertreten Sie vor Gericht und in Vergleichsverhandlungen – national und international – und helfen bei parallel anhängigen Verfahren, eine globale Prozessstrategie zu entwickeln, die alle wichtigen Parameter nach aussen und auch unternehmensintern im Blick hat.

Darüber hinaus begleiten wir Unternehmen bei der Durchsetzung von Ansprüchen aus dem Digital Markets Act (DMA). Verstöße gegen DMA-Pflichten durch Gatekeeper werden zunehmend in zivilrechtlichen Verfahren verfolgt, in denen wir Ihre Interessen effektiv vertreten.

Mit unserem globalen Netzwerk spezialisierter internationaler Partnerkanzleien stellen wir bei all dem eine weltweit abgestimmte Vorgehensweise sicher.

Anmeldungen nach der Drittstaatensubventionsverordnung (Foreign Subsidies Regulation, FSR)

Die Drittstaatensubventionsverordnung (FSR) ist 2023 in Kraft getreten; sie verleiht der Europäischen Kommission weitreichende Befugnisse, um gegen Wettbewerbsverzerrungen durch Subventionen von Staaten außerhalb der EU vorzugehen (siehe Foreign Subsidies Regulation: Anything to declare? | BLOMSTEIN).

Wir begleiten Sie bei der nach der FSR erforderlichen Anmeldung von Transaktionen bei der Europäischen Kommission sowie in Prüfverfahren. Neben unserer fusionskontrollrechtlichen Expertise greifen wir hier auf langjährige Erfahrungen im EU-Beihilfenrecht zurück.

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